Spazio So.Ga 2026
Editionen

Spazio So.Ga 2026

Datum2. · 3. · 4. Oktober 2026
OrtSpazio Fase · Alzano Lombardo
AuswahlBegrenzte Plätze · Fahrzeugauswahl erforderlich
Spazio Fase · Alzano Lombardo

Ein ehemaliges Industrieareal wird zur Bühne eines neuen Automobilerlebnisses.

So.Ga ist ein internationales Automobilevent mit ausgewählten Fahrzeugen, einzigartigen Orten und einer leidenschaftlichen Gemeinschaft. Kein klassisches Treffen, sondern ein kuratiertes Erlebnis auf einem neuen Niveau.

Spazio Fase
01 — DER ORT

Spazio Fase

Industrielle Dimensionen, natürliches Licht und authentische Architektur: ein Ort für Fahrzeuge, Installationen und Menschen mit unverwechselbarem So.Ga Charakter.

Spazio FaseSpazio Fase
Begrenzte Kapazität · Besucherprogramm

Spazio So.Ga

Freitag

Opening Night

19:00—00:00
Freitag

Priorisierter Medienzugang

16:00—17:00
Samstag

Ganztägige Ausstellung

10:00—00:00
Sonntag

Abschlusstag

10:00—18:00

Im Besuch enthalten

  • Ausgewählte Fahrzeuge
  • Besonderer Veranstaltungsort
  • Live-Musik und Performances
  • Italienisches Essen
  • Internationale Gäste
  • Einzigartige Abendatmosphäre
Wichtiger HinweisVerhaltensregeln+

Für die Sicherheit von Personen, Fahrzeugen und Ort müssen alle Teilnehmer die italienische Straßenverkehrsordnung und die Hinweise des Teams beachten.

Art. 78 C.3–C.4

Nicht genehmigte bauliche Veränderungen

€430

Rahmenwechsel oder Änderungen an den Fahrzeugeigenschaften ohne die vorgeschriebene Prüfung. Einzug der Fahrzeugpapiere und Stilllegung bis zur erfolgreichen Abnahme.

Art. 79 C.1–C.4

Veränderte Fahrzeugeigenschaften oder Einrichtungen

€87

Fahrzeuge mit veränderten oder nicht funktionsfähigen Bauteilen, einschließlich unzulässiger Änderungen an Rahmen, Schalldämpfer oder Einbau.

Art. 100 C.1–C.11–C.15

Fehlendes amtliches Kennzeichen

€87

Das Fahren ohne vorderes oder hinteres Kennzeichen führt zu einer dreimonatigen Stilllegung des Fahrzeugs in Italien.

Art. 100 C.9–C.11–C.15

Falsch angebrachtes Kennzeichen

€87

Kennzeichen müssen entsprechend den Artikeln 258 und 259 positioniert und montiert sein. Dreimonatige Stilllegung des Fahrzeugs.

Art. 141 C.1–C.11

Nicht angepasste Geschwindigkeit

€42

Die Geschwindigkeit muss jederzeit der Sicherheit von Personen und Sachen angepasst sein.

Art. 141 C.3–C.8

Geschwindigkeit nicht den Bedingungen angepasst

€87

In Kurven, an Kreuzungen, bei Nacht und bei besonderen Bedingungen muss die Geschwindigkeit reduziert werden. Drei Punkte Abzug vom Führerschein.

Art. 153 C.9–C.11

Nicht zulässige Beleuchtungseinrichtungen

€42

Nicht genehmigte oder falsch angebrachte Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen sind unzulässig. Ein Punkt Abzug vom Führerschein.

Art. 155 C.1–C.5

Vermeidbare Lärmbelästigung

€42

Durchdrehende Reifen, unnötiges Aufheulen des Motors, vermeidbares Auspuffknallen und längeres Laufenlassen des Motors im Stand sind untersagt.

Art. 132 C.3 und Art. 102 C.7

Nicht klar lesbares oder unzulässiges ausländisches Kennzeichen

€42

Bei im Ausland zugelassenen Fahrzeugen muss das Kennzeichen klar lesbar sein und dem zugelassenen Standard des Herkunftslandes entsprechen. Keine weiteren Maßnahmen.

Art. 133 C.1–C.4

Fahrzeug ohne Länderkennzeichen

€87

Im Ausland zugelassene Fahrzeuge müssen am Heck das vorgeschriebene amtliche Länderkennzeichen tragen. Keine weiteren Maßnahmen.